Sozialrecht für Versicherte oder Unternehmer
Ob Versicherte oder Unternehmer – wenn Sie ein Problem im sozialrechtlichen Bereich haben, dann vertrete ich Sie und helfe Ihnen kompetent und effizient weiter. Vertrauen Sie auf meine langjährige Erfahrung als Fachanwalt für Sozialrecht und meine Expertise in diesem Bereich.
Schlagen Sie sich mit der Bundesagentur für Arbeit, dem Sozialamt, dem Jobcenter, der Gesetzlichen Krankenkasse (GKV) oder der Deutschen Rentenversicherung (DRV) herum? Haben Sie Schwierigkeiten mit Hartz 4, dem Eingliederungsverwaltungsakt, Sanktionen, Regress, Arbeitslosengeld I, Sperrzeiten, einer abgelehnten Kur, ein abgelehntes Medikament, Erwerbsminderungsrente, Teilhabeleistungen am Arbeitsleben, Krankengeld, Kostenübernahme für eine Therapie oder Ähnlichem? Geht es um Ihre Familienversicherung? Wurde Ihnen ein Bescheid oder sogar ein Gerichtsurteil zugeschickt? Kein Grund zur Panik – aufgrund meiner langjährigen Erfahrung als Fachanwalt für Sozialrecht verfüge ich über weitreichende Erfahrungen und Kenntnisse, die es braucht, um gemeinsam mit Ihnen erfolgreich gegen diese Sorgen vorzugehen. Der erste Schritt: Vereinbaren Sie einen Termin.
Beachten Sie in jedem Fall die Rechtsbehelfsfrist. Innerhalb von einem Monat nach Erhalt des Bescheids können Sie Widerspruch erheben. Liegt Ihnen ein Widerspruchsbescheid vor, so kann innerhalb von 1 Monat Klage vor dem Sozialgericht erhoben werden. Im Falle eines Urteils oder eines Gerichtsbescheides kann innerhalb von 1 Monat Berufung erhoben werden. Ist der Widerspruch erfolgreich, so werden in der Regel die Kosten von der Behörde übernommen.
Haben Sie die Rechtsmittelfrist verpasst, sprechen Sie mich trotzdem an. Es besteht unter Umständen die Möglichkeit, für Sie einen Überprüfungsantrag zu stellen. Bitte zögern Sie nicht, mich unverzüglich aufzusuchen. Ihr Einkommen soll dabei kein Hindernis darstellen, mich ins Vertrauen zu ziehen. Rechtsschutzversicherungen decken oft Rechtsstreitigkeiten vor den Sozialgerichten ab. Häufig werden auch die Kosten für ein Widerspruchsverfahren übernommen. Außerdem können Sie bei niedrigem Einkommen beim Amtsgericht Beratungshilfe beantragen. Für den Fall der Klage vor dem Sozialgericht kommt eventuell Prozesskostenhilfe für Sie in Betracht.
Wenn Sie einen Bescheid, einen Widerspruchsbescheid oder ein Urteil haben, werde ich zunächst in einer Ersteinschätzung prüfen, inwiefern ein Widerspruch oder eine Klage vor dem Sozialgericht erfolgversprechend ist. Da dafür eine Bewertung im Detail notwendig ist, wird in der Regel zunächst eine Akteneinsicht beantragt.
Arbeitgeberservice
Auch als Arbeitgeber könnten Sie eventuell meine Hilfe benötigen. Besteht die Deutsche Rentenversicherung bzw. die gesetzliche Krankenkasse nach einer Betriebsprüfung auf einer Nachforderung? Sollen Sie Beiträge erstatten? Haben Sie angeblich Sozialversicherungsbeiträge nicht in der korrekten Höhe abgeführt oder gar einen freien Mitarbeiter beschäftigt? Auch hier kann ich Ihnen aufgrund meiner langjährigen Erfahrung als Fachanwalt für Sozialrecht unterstützen. Ich vertrete Sie gern und helfe Ihnen, eventuelle Ungerechtigkeiten aus dem Weg zu räumen. Sollten sich die Forderungen als berechtigt darstellen, kann in vielen Fällen mit einer Ratenzahlungsvereinbarung Abhilfe geschaffen werden. Zögern Sie nicht. Sprechen Sie mich an!