Kompetenz und Expertise - Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Dresden

Zu rechtlichen Auseinandersetzungen am Arbeitsplatz kommt es leider oft. Damit Sie sich um Ihre wirtschaftliche Existenz und Lebensqualität keine Sorgen machen müssen, stehe ich Ihnen von Anfang an mit Rat und Tat zur Seite. Ich garantiere Ihnen, dass ich Sie durch umfassendes Fachwissen nicht nur individuell und persönlich beraten, sondern Ihnen auch durch kreative Lösungsansätze und juristische Expertise bestmöglich zu Ihrem Recht verhelfen werde.
Erfolg ist Ihr Ziel – und Ihr Ziel ist mein Ziel.

Die langjährige Erfahrung als Anwalt erlaubt es mir, Sie mit folgenden Qualifikationen unterstützen zu dürfen:

  • Spezialisierung und damit Expertise auf dem Gebiet des Arbeitsrechts
  • jahrzehntelange Erfahrung sowohl als Rechtsanwalt wie auch als Fachanwalt
  • kompetente und ausführliche Rechtsberatung
  • außergerichtliche Verhandlungsführung
  • Loyalität zu Ihnen während des Prozesses
  • Kenntnis und Verständnis der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite

Die Komplexität des Rechtsgebietes “Arbeitsrecht” und die ständige Wandelbarkeit durch momentane Rechtssprechungen und Gesetzesänderungen fordern eine permanente Weiterbildung in diesem Feld. Stets das aktuellste juristische Wissen zu besitzen, hat deshalb bei mir höchste Priorität.
Genauso wichtig ist es jedoch auch, dass Sie über die jeweiligen Stationen des Verfahrens Bescheid wissen. Ich garantiere Ihnen, dass Sie sich jederzeit über den Stand des Verfahrens informiert können. Ich stehe Ihnen stets per Telefon zur Verfügung sowie mit einem Termin in der Kanzlei Prof. Dr. Queißer und Partner in Dresden. Rufen Sie einfach an – die Terminvergabe verläuft unkompliziert und flexibel.

Eine gute Vorbereitung ist meist schon der entscheidende Punkt zum Erfolg. Ich bitte Sie deshalb, sich zuerst an mich zu wenden, bevor Sie eigene Maßnahmen ergreifen. Zusammen werden wir einen auf Ihre Bedürfnisse und Anliegen ausgerichteten Plan erarbeiten, mit welchem ich Sie dann unkompliziert, schnell und professionell außergerichtlich wie gerichtlich vertreten werde.

Das Arbeitsrecht betrachtet sowohl die Seite der Arbeitgeber wie auch die der Arbeitnehmer. Die Kenntnis über diese beiden Perspektiven und langjährige Erfahrung ermöglichen es mir, Ihre Interessen gerecht zu repräsentieren, so dass Ihr Erfolg auch mein Erfolg wird.

Ich freue mich auf Sie und helfe Ihnen gerne weiter.

Petzoldt

Rechtsanwalt

In diesen Bereichen werde ich Ihnen helfen:

Die Kündigung des Arbeitsvertrags betrifft Ihre Existenz und kann Ihnen schnell den Boden unter den Füßen wegziehen. Doch nur, weil die Kündigung ausgesprochen wurde, muss sie noch lange nicht vollzogen werden können.
Im Weiteren möchte ich Sie über verschiedene Arten der Kündigungen informieren und wie dagegen vorgegangen werden kann.

Hat Ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beendet, ohne dabei die gesetzliche, vertragliche bzw. tarifvertragliche Kündigungsfrist einzuhalten, dann wurden Sie fristlos gekündigt.

Da so eine fristlose bzw. außerordentliche Kündigung besonders gravierend ist, möchte ich Sie wiederholt darum bitten, sich mit mir in Verbindung zu setzen und nicht den Arbeitgeber auf privatem Weg zu kontaktieren. Nach einer ausführlichen Beratung werde ich prüfen, ob die Bedingungen des Arbeitsrechts zur Ermöglichung der Kündigung erfüllt sind und ggf. eingreifen. Ist der Grund der Kündigung z.B. eine wiederholte Abmahnung, so kann es gut sein, dass die Abmahnung bei genauerer juristischer Beurteilung nicht standhält.

Selbst wenn Sie eine ordentliche Kündigung erhalten haben, gibt es noch Chancen auf eine Weiterbeschäftigung. Eventuell lassen sich im Vertragswerk Fehlerquellen finden, die ich nutzen werde, um Ihre Kündigung abzuwehren. Auch bei einer krankheitsbedingten Kündigung oder Änderungskündigung berate und helfe ich Ihnen gerne.

Für die einen ist sie zu hoch, für die anderen ist sie viel zu niedrig. Die Abfindung nach einer Kündigung kann durchaus ein heikles Thema werden und einen Rechtsanwalt benötigen. Definiert wird die Abfindung als einmalige außerordentliche Zahlung, die der Arbeitgeber nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer zahlen kann. Der Arbeitnehmer bekommt also mehr oder weniger eine Entschädigung dafür, dass er seinen Arbeitsplatz verloren hat.

Oft wird versucht, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Sollte dies jedoch scheitern, kann ich Ihnen weiterhelfen. Durch genaue Analyse der Sach- und Rechtslage sowie des Arbeitsverhältnisses wird es mir möglich sein, Risiken aufzuzeigen, die die Gegenseite zum Umdenken bewegen könnte. Ein kreatives, von mir erstelltes Lösungskonzept wird Ihnen sowohl bei außergerichtlichen als auch bei gerichtlichen Verfahren dazu verhelfen, eine für Sie zufrieden stellende Abfindung zu erhalten.

Haben Sie gekündigt, weil schon ein neuer Job auf Sie wartet? Oder würden Sie womöglich  betriebs- oder verhaltensbedingt gekündigt werden und möchten einen langwierigen Kündigungsprozess vermeiden? In beiden Fällen sollten Sie einen Aufhebungsvertrag abschließen. Dieser dient dazu, das Arbeitsverhältnis von Seiten des Arbeitgebers und Arbeitnehmers einvernehmlich ohne Beachtung der Fristen zu beenden.

Der erste, vom Arbeitnehmer vorgelegte Vertrag muss jedoch nicht zwingend auch der Beste sein. Oft lohnt es sich, nachzuverhandeln. Da sich Nachverhandlungen aber häufig als schwierig erweisen, stehe ich Ihnen gerne zur Seite. Nach einer sorgfältigen Beurteilung der Angebote des Arbeitgebers werde ich erneut mit jenem verhandeln und so für Sie den bestmöglichen Vertrag abschließen.